Die Nr. 1 in Deutschland beim Thema beim rechtssicheren Umgang mit Vorschriften und der Organisation einer geeigneten Verantwortungsstruktur.
Vom Arbeitsschutz über Brandschutz bis hin zum Notfall- und Krisenmanagement stehen wir, Olaf Jastrob und Team, Ihnen hierbei zur Seite.
Die Anfertigung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes ist ein komplexer Prozess. Sein Gelingen wird maßgeblich über kontinuierliche und einvernehmliche Abstimmungen aller beteiligten Partnerinnen zu sicherheitsrelevanten Aspekte gesteuert.
Besucher- und Veranstaltungssicherheit
Notfallkonzepte
Arbeitssicherheitskonzepte
Sicherheitskonzepte
Brandschutzkonzepte
Evakuierungskonzepte
Sanitätsdienstkonzepte
Ordnungsdienstkonzepte
Sachverständiger für sichere Veranstaltungen
Planung, Unterstützung, Beratung bei Veranstaltungs- und Besuchersicherheit
Sicherheitskonzepte
Arbeitsschutz für Veranstaltungen und Versammlungsstätten
Betreuung von Unternehmen nach ASiG
Betreuung durch Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. ASiG
Seminare, Ausbildungen, Schulungen
Folgende Seminare, Schulungen und Online Ausbildungen können Sie sofort buchen
Das Seminar „Veranstaltungsleitung - Zertifizierte unterwiesene Person (ZUP).“ wendet sich an
Personen, die als Veranstaltungsleitung in Versammlungsstätten eingesetzt werden sollen, die Pflichten der Betreiber oder Veranstalter übernehmen sollen oder die Veranstaltungen planen. (Veranstaltungsleitung nach MVStättVO § 38 (2))
Das Seminar „Befähigte Person zur visuellen Prüfung von Sportgeräten und Sportstätten.“ wendet sich an Personen, die mit der visuellen Prüfung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden sollen. Der Arbeitgeber hat eine Prüfpflicht nach der DGUV Information 202-044 und muss eine Prüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen und nach Änderungen an den Geräten, vornehmen. Er kann diese Aufgabe auf eine befähigte Person übertragen.
Das Seminar Visuelle Routine-Inspektionen für sichere Spielplätze und Spielgeräte wendet sich an Personen, Mitarbeiter aus Städten und Kommunen, Schulen und Kindergärten, Hausverwaltungen und Hausmeisterdiensten, die mit der Durchführung von visuellen Routine-Inspektionen beauftragt werden sollen. Der Betreiber eines Spielplatzes ist dazu verpflichtet, eine entsprechend geeignete Person mit dieser Aufgabe zu betrauen.